Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für das Verhältnis zwischen Lisa-Marie Wittmann, infolge Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber über vereinbarte Kommunikationsdienstleistungen.
    Die AGB gelten ausschließlich. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt. Auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche und/oder liefere bzw. leiste.
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  1. Urheberrecht
    2.1 Die erstellten Arbeiten des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftragnehmer bleibt Urheber.
    2.2 Die angefertigten Arbeiten dürften sowohl im Original als auch bei der Reproduktion nur mit Zustimmung des Auftragnehmers verändert werden.
    2.3 Wünscht der Auftraggeber eine Bearbeitung des der angefertigten Arbeiten, kann er dies beim Auftragnehmer für ein zu vereinbarendes Entgelt beauftragen. Sieht sich der Auftragnehmer nicht im Stande die gewünschten Änderungen vorzunehmen, hat der Auftraggeber das Recht, einen Dritten für die Bearbeitung zu beauftragen.
    2.4 Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  2. Nutzungsrecht
    3.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vorher vereinbarten Zweck die individuell erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
    3.2 Alle angefertigten Arbeiten dürfen nur für die vorher vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung verwendet werden.
    3.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte muss schriftlich vereinbart werden.
    3.4 Nach Erhalt der vollständigen Bezahlung der vorab vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
    3.5 Der Auftragnehmer hat, sofern er dies verlangt, das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei einem Verstoß gegen die Nennung des Namensrechts ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern nicht nachweislich ein größerer Schaden entstanden ist. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden durch die nicht-Nennung seines Namens entstanden ist, wird die Schadenersatzhöhe entsprechend angepasst.
    3.6 Bringt der Auftraggeber eigene oder sonstige Mitarbeit ein, beeinflusst dies nicht die Höhe der Vergütung.
  3. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
    4.1 Die Anfertigung von Texten, Konzepten, PR-Leistungen und sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart.
    4.2 Eine (1) Korrekturschleife wird kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. Eine einmalige Überarbeitung der angefertigten Arbeiten ist damit mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
    4.3 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vorherigen auf einem Angebot basierenden Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
    4.4 Die Vergütung ist mit Ablieferung der vereinbarten Arbeiten fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. Bei einer vorher vereinbarten Abnahme der Leistungen in mehreren Teilen, fällt eine Teilvergütung an. Ein Entwurf eines Textes oder Konzeptes zur Durchsicht gilt explizit nicht als Teillieferung.
  4. Sonderleistungen, Nebenkosten und Reisekosten
    5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Konzeptentwürfen, Texten, Botschaften, Positionierung, Slogans, Claims oder ähnliches, die nicht im Rahmen eines vorherigen Angebotes vereinbart wurden, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Ausgenommen ist hier die erste Korrekturschleife, die durch die vorher vereinbarte Vergütung abgegolten ist (vgl. 3.2). Als Basis für Sonderleistungen gelten die Stundensätze, die der Auftragnehmer zugrunde legt und von denen der Auftraggeber vor Ausführung der Sonderleistungen unterrichtet wird. Hiervon wird der Auftraggeber vorab in Kenntnis gesetzt.
    5.2 Sollten zur Auftragserfüllung Fremdleistungen notwendig sein, setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon in Kenntnis. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
    5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Kosten und Spesen werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und vereinbart.
  5. Eigentumsvorbehalt
    6.1 An Entwürfen und Texten werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht aber Eigentumsrechte.
    6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg, soweit nicht anders vereinbart via E-Mail. Soll der Versand auf Wunsch des Auftraggebers auf dem Postweg erfolgen, erfolgt dies auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
  6. Korrektur und Produktionsüberwachung und Belegexemplare
    7.1 Vor der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
    7.2 Der Auftragnehmer ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.
  7. Haftung und Abnahme
    8.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    8.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden an ihm vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Layouts etc.  nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    8.3 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen beauftragt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    8.4 Vor der Veröffentlichung von erstellten Arbeiten prüft der Auftraggeber diese auf sachliche und formale Richtigkeit und genehmigt besagte Arbeiten. Die Überprüfung der Arbeiten auf rechtliche Zulässigkeit obliegt damit dem Auftraggeber. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Arbeiten auf den Auftraggeber über.
    8.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.
    8.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Arbeiten. Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Arbeiten schutzrechtfähig sind (als Marke oder auf andere Weise) und haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
    8.7 Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten und übernimmt keine Haftung in diesem Fall.
    8.8 Beanstandungen und offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich beim Auftragnehmer geltend machen. Eine angemessene Nachbesserungsfrist muss vom Auftraggeber eingeräumt werden. Alle übrigen Mängel verjähren innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    8.9. Alle abgelieferten Arbeiten gelten als abgenommen, sobald der Auftraggeber entweder die Abnahme klärt, die Arbeiten verwendet oder die gestellte Rechnung begleicht. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Abnahme, gelten alle Arbeiten 7 Tage nach Abgabe dieser durch den Auftragnehmer als abgenommen und freigegeben.
    8.10 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ebenso wenig berechtigen neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen seitens des Auftraggebers nach der Erteilung des Auftrages zu einer Verweigerung der Abnahme.
  8. Auftragsdurchführung und Gestaltungsfreiheit
    9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
    9.2 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Mehrkosten, die verursacht werden, da der Auftraggeber nach der Freigabe der Arbeiten Änderungen verlangt, sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    9.3 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    9.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt ist, die er dem Auftragnehmer überlässt und versichert außerdem, dass der Auftraggeber in Besitz der erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Sollte dennoch nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  9. Lieferung und Lieferfristen
    10.1 Für die fristgerechte Zusendung der zur Auftragsdurchführung nötigen Unterlagen hat der Auftraggeber zu Sorge zu tragen.
    10.2 Für die Erledigung der Auftragsdurchführung vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine angemessene Frist, wobei der Auftragnehmer um die Einhaltung dieser Frist bemüht ist. Wird der Auftrag unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht ausgeführt, gerät der Auftragnehmer in Verzug. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    10.3 Über Verzögerungen informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
    10.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerung durch höhere Gewalt.
    10.5 Ansprüche für Schäden und Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer vom Auftragnehmer nicht eingehaltenen Frist entstehen, sind ausgeschlossen.
  10. Schlussbestimmungen
    11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
    11.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt.

Puchheim, Januar 2023